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Begleitpersonen-Richtlinie
Patientenleitfaden

Begleitpersonen-Richtlinie

SEHR GEEHRTER GAST,
WILLKOMMEN IM HRS FRAUENKRANKENHAUS ANKARA

Das seit 2008 bestehende HRS Frauenkrankenhaus Ankara arbeitet mit einem Serviceansatz, der Patientensicherheit und Zufriedenheit in den Vordergrund stellt.

Das Krankenhausgebäude verfügt über moderne medizinische Ausstattung und eine Infrastruktur, die den Patientenkomfort unterstützt. Dieser Leitfaden enthält Informationen, die Sie während Ihres Aufenthalts in unserem Krankenhaus nutzen können. Bei Fragen und Problemen können Sie sich an den Empfang (App: 1000 – 1001) oder an den Leiter der Patientenbetreuung (App: 164) wenden.

Unser Personal sorgt für einen sicheren und geordneten Behandlungsablauf.

Wir wünschen Ihnen eine schnelle Genesung und gesunde Tage.
Team des HRS Frauenkrankenhauses Ankara

Informationstheke

Unser Personal an der Informationstheke am Haupteingang beantwortet gerne Ihre Fragen, führt die Aufnahmeformalitäten durch und hilft Ihnen bei der Orientierung. (App: 1000 – 1001)

Identitätsprüfung

Nachdem die Identität jedes Patienten, der zu einem tageschirurgischen Eingriff oder zur stationären Aufnahme in das Krankenhaus kommt, überprüft wurde, bringt der Patientenberater ein Armband mit Barcode an. Das Patientenarmband enthält Informationen wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Protokollnummer. Nach der Geburt wird auch am Handgelenk des Babys ein Band mit den Identitätsdaten der Mutter angebracht; diese Bänder werden während Ihres Aufenthalts im Krankenhaus nicht entfernt.

Die Begleitperson, die beim Patienten bleibt, meldet dem Patientenservice täglich ihre Identität und die Daten werden erfasst. Besucher und Begleitpersonen können mit den Karten, die sie gegen Vorlage ihres Ausweises am Empfang erhalten, das Patientenzimmer aufsuchen. Besucher ohne Karte werden nicht eingelassen. Das gesamte Krankenhauspersonal trägt gut sichtbar einen Dienstausweis mit Namen und Foto. Personal ohne Ausweis darf die Patientenzimmer nicht betreten.

Babysicherheit

Die Gewährleistung der Patienten- und Babysicherheit während des Krankenhausaufenthalts ist unsere Hauptverantwortung. Unmittelbar nach der Geburt wird am Handgelenk des Babys ein Barcode-Armband mit den Daten der Mutter angebracht. Nach der ersten Untersuchung und Versorgung des Babys wird es auf das Zimmer der Mutter gebracht und bleibt bis zur Entlassung bei ihr.

Der Transport des Babys innerhalb des Krankenhauses durch das Personal erfolgt mit einem speziellen Babybett; das Baby wird nicht auf dem Arm getragen. Außer dem Kinderarzt und den Pflegekräften darf kein Personal oder andere Person das Baby aus dem Zimmer bringen. Die Ausweise des Personals, das das Baby aus dem Zimmer holen darf, unterscheiden sich von denen des anderen Personals (die Ausweise haben ein rosa Band). Es wird empfohlen, dass ein Familienmitglied das Baby bei Eingriffen außerhalb des Zimmers begleitet.

Für die Gesundheit von Baby und Mutter sind nicht zu viele Besucher und Personen mit ansteckenden Krankheiten im Zimmer gestattet. Mit Ausnahme der Geschwister des Babys ist Kindern unter 12 Jahren aus gesundheitlichen Gründen der Zutritt zum Patientenzimmer nicht gestattet.

Wertsachen

Wertsachen und persönliche Gegenstände unserer stationären Patienten können in den elektronischen Safes im Patientenzimmer mit einem persönlichen Passwort aufbewahrt werden. Informationen zur Nutzung des Safes erhalten Sie von der Pflegekraft oder dem Patientenberater. Wenn wertvolle Gegenstände im Krankenhaus hinterlegt werden sollen, wird der Leiter der Patientenbetreuung informiert; der Mitarbeiter nimmt die persönlichen Gegenstände gegen eine Quittung entgegen und sie werden in der Abteilung für Patientenrechte aufbewahrt.

Leiter der Patientenbetreuung

Die Patientenbetreuung sorgt für die krankenhausinterne Koordination, um die Bedürfnisse und Erwartungen der Patienten und ihrer Angehörigen zu erfüllen. (App: 164)

Patientenzimmer

In den Zimmern, in denen die Patientensicherheit im Vordergrund steht, befinden sich an den Bettkopfteilen und in den Badezimmern Schwesternrufgeräte und Telefone. Die Zimmerbelüftung erfolgt als Zirkulation, wobei auf die Zufuhr von Frischluft geachtet wird. Alle Zimmer verfügen über eine thermostatische Temperaturregelung. Die Fenster dürfen nur von autorisiertem Personal geöffnet werden.

Die Fernbedienung für den Sat-TV-Anschluss befindet sich neben dem Bildschirm. Das WLAN-Passwort des Krankenhauses erhalten Sie an der Information (App: 1000). Stationären Patienten wird für bestimmte Zeiträume ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt. Ersatzkissen und -decken befinden sich im Schrank; der elektronische Safe befindet sich im Schrank. Informationen zur Nutzung des Safes erhalten Sie von der Pflegekraft oder dem Patientenberater. Die Nutzung bestimmter elektrischer Haushaltsgeräte in den Patientenzimmern und im Krankenhaus ist eingeschränkt.

Zimmerreinigung

Fachkundiges Reinigungspersonal führt die Krankenhausreinigung durch. Alle Zimmer werden vor der Aufnahme eines neuen Patienten gereinigt und gemäß den Sterilisationsverfahren vorbereitet. Sie können Ihre Anfragen und Beschwerden bezüglich der Reinigung der Pflegekraft oder dem Leiter der Reinigungsdienste mitteilen. (App: 174)

Cafeteria-Service

Das Cafe Lea befindet sich im Erdgeschoss und bietet unseren Gästen Speisen und Getränke an. Die Cafeteria und der Zimmerservice sind von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. (App: 175 – 1105)

Mahlzeiten für Patienten und Begleitpersonen

Die in unserem Krankenhaus angebotenen Mahlzeiten werden unter Aufsicht von Ernährungsberatern zubereitet, und die Zeiten für Haupt- und Zwischenmahlzeiten werden vom Krankenhaus festgelegt. Das Mitbringen von Speisen von außerhalb auf das Zimmer durch Angehörige der Patienten ist aufgrund der Einrichtungsregeln eingeschränkt. Begleitpersonen können die Cafeteria-Dienste nutzen.

Parkservice

Unser Krankenhaus verfügt über einen rund um die Uhr zugänglichen Parkplatz. Informationen zu Fahrzeugregelungen und Anfragen erhalten Sie unter den Telefonnummern (App: 1000 – 1001).

Fotografie

Auf Wunsch der Familie kann ein Fotografieservice für den Moment der Geburt bereitgestellt werden. Für Informationen und Reservierungen bezüglich dieses Services wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung.

Entlassungsverfahren

Patienten, bei denen eine Entlassung beschlossen wurde, und deren Angehörige werden von Ärzten, Pflegekräften, Ernährungsberatern und anderen Betreuern über die Pflege nach der Entlassung, die Einnahme von Medikamenten und Aktivitäten informiert. Für das Entlassungsverfahren können Sie sich an die Leitung unter (App: 6166) wenden.

Begleitpersonen- und Besuchsregeln

  • Das Mitbringen von Blumen in die Patientenzimmer ist eingeschränkt; Blumen werden an der Information entgegengenommen und dem Patientenzimmer gemeldet.
  • Der Aufenthalt von Kindern unter 12 Jahren (außer Geschwistern des Babys) im Patientenzimmer wird aus gesundheitlichen Gründen nicht als angemessen erachtet.
  • Der Gesundheitszustand der Begleitperson muss geeignet sein; Personen mit Krankheitssymptomen sollten nicht als Begleitperson bleiben. Eine Begleitperson, die eine Krankheit vermutet, muss die Pflegekraft informieren.
  • Mehr als 5 Besucher dürfen sich nicht gleichzeitig im Patientenzimmer aufhalten.
  • Besucher und Begleitpersonen können mit den Karten, die sie gegen Vorlage ihres Ausweises am Empfang erhalten, das Patientenzimmer betreten. Besucher ohne Karte werden nicht akzeptiert.
  • Neue Besucher werden nur dann ins Zimmer gelassen, wenn andere Besucher im Zimmer ihre Karten zurückgeben.
  • Die Besuchszeiten sind tagsüber von 09:00 – 21:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten werden keine Besucher empfangen.
  • In jedem Zimmer darf nur eine Begleitperson übernachten. Hält der Arzt es für angemessen, kann eine zweite Begleitperson anwesend sein; in diesem Fall können Bett- und Verpflegungsleistungen separat arrangiert werden.

Patientenrechte

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu den Rechten unserer Patienten. Für detaillierte Informationen und Anträge können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.

  1. Recht auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen: Jeder, der sich an unser Krankenhaus wendet, hat das Recht, notwendige medizinische Leistungen im Rahmen der Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit in Anspruch zu nehmen. Es besteht das Recht auf Information über Diagnose- und Behandlungsabläufe sowie auf Aufklärung über Behandlungsalternativen. Es besteht das Recht, die rechtzeitige Durchführung notwendiger Maßnahmen für jede Behandlungsphase zu fordern.
  2. Recht auf Respekt und Würde: Patienten haben das Recht auf Pflege in einer respektvollen, höflichen und mitfühlenden Umgebung. Der Respekt vor persönlichen Werten und Überzeugungen ist grundlegend.
  3. Recht auf Privatsphäre: Patienten können eine Umgebung fordern, die während der Untersuchungen und Gespräche die akustische und visuelle Privatsphäre gewährleistet. Sie haben das Recht auf Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen und gegebenenfalls auf eine Kopie.
  4. Recht auf Kenntnis der Identität: Patienten haben das Recht, die Identität und die Aufgaben des medizinischen Personals zu kennen, das sie betreut.
  5. Recht auf Information: Es besteht das Recht auf umfassende Information über Diagnose, Behandlung, geplante Eingriffe, erwarteten Nutzen und mögliche Risiken.
  6. Recht auf Kommunikation: Patienten, die die offizielle Sprache nicht sprechen, können auf Wunsch einen Dolmetscherdienst anfordern (je nach Verfügbarkeit und Kostenbedingungen).
  7. Einholung der Zustimmung des Patienten: Die Einholung der Zustimmung des Patienten ist für medizinische Eingriffe zwingend erforderlich. Die Teilnahme an klinischen Studien und Forschungen setzt Freiwilligkeit und schriftliche Zustimmung voraus.
  8. Recht auf Konsultation: Patienten können auf eigenen Wunsch und gegen Übernahme der Kosten die Konsultation eines zweiten Facharztes verlangen.
  9. Recht auf Ablehnung der geplanten Behandlung: Patienten haben das Recht, die vorgeschlagene Behandlung abzulehnen; in diesem Fall werden die Beziehungen zur Einrichtung und die Nachverfolgung im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung geregelt.
  10. Untersuchungs- und Behandlungskosten: Patienten haben das Recht, für die von ihnen beanspruchte Leistung eine detaillierte und aufgeschlüsselte Rechnung zu verlangen.
  11. Soziale und psychologische Unterstützung: Solange dies Diagnose und Behandlung nicht behindert, haben sie das Recht, ihre eigene Kleidung zu tragen, Unterstützung entsprechend ihren Überzeugungen zu erhalten und eine geeignete Begleitperson bei sich zu haben.
  12. Patientenbeschwerden: Jeder Patient kann fordern, dass seine Beschwerden berücksichtigt werden, der Beschwerdemechanismus angewendet wird und er über das Ergebnis informiert wird. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
  13. Regeln und Praktiken der Gesundheitseinrichtung: Patienten haben das Recht auf Information über die im Krankenhaus geltenden Regeln und Praktiken und auf die Forderung von Korrekturen in ihren Akten.
  14. Recht auf Inanspruchnahme religiöser Dienste: Patienten können im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung Vorkehrungen verlangen, die ihren religiösen Bedürfnissen entsprechen (je nach Verfügbarkeit und Kostenbedingungen).
HINWEIS: In unserem Krankenhaus werden die Bestimmungen der Patientenrechte-Verordnung vom 01.08.1998 angewendet. Gemäß der Verordnung wird keine Sterbehilfe praktiziert.

Patientenpflichten

  • Ihre Krankengeschichte vollständig und korrekt anzugeben und kooperativ an der Behandlung teilzunehmen,
  • Die Empfehlungen des medizinischen Personals zu befolgen oder bei Unklarheiten Fragen zu stellen,
  • Das Behandlungsteam über Änderungen Ihres Gesundheitszustands zu informieren,
  • Die Folgen der Nichteinhaltung des Behandlungsplans zu akzeptieren,
  • Die Einrichtungsregeln und Besuchsrichtlinien einzuhalten,
  • Keine brennbaren und gefährlichen Stoffe mitzuführen; bestimmte Geräte nicht ohne behördliche Genehmigung zu verwenden.

Ansprechbare Patienten, die planmäßig aufgenommen werden, haften selbst für die mitgebrachten Gegenstände; es ist wichtig, dass sie entsprechende Vorkehrungen treffen.

Organspende

Für Informationen zur Organspende rufen Sie bitte (App: 164) an.